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Aufgaben und Funktionen des Schulvorstandes

Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegt, einen Schulvorstand einzurichten, der je zu einer Hälfte aus Schulleiterin und Lehrkräften und zur anderen Hälfte aus Eltern besteht. An unserer Schule entsenden die Eltern vier Vertreterinnen und Vertreter in den Schulvorstand. Es muss zusätzlich die gleiche Anzahl an Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes sind für den Schulvorstand alle Erziehungsberechtigten wählbar, also alle Eltern an der Grundschule Schiffdorf. Wahlgremium ist der Schulelternrat. Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume:

 

  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

  • Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation,

  • die Ausgestaltung der Stundentafel,

  • Schulpartnerschaften,

  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,

  • Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,

  • sowie Grundsätze für

             a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,

             b) die Durchführung von Projektwochen,

             c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

             d) die jährliche Überprüfung der Erfüllung des Bildungsauftrages.

 

Zudem kann der Schulvorstand Schulversuche, z.B. zur Erprobung unterschiedlicher Organisationsformen der Schule oder neuer pädagogischer Ansätze, beantragen und macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.

 

 

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